Die Rechtsgrundlage für diesen Zweck ist die Wahrung berechtigter Interessen des Vereins, siehe Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Gemäss dem Beispiel in der Broschüre Datenschutz im Verein nach der DSGVO Praxisratgeber des Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.