Veranstaltungen
Bis auf weiteres dürfen wir keine Veranstaltungen abhalten
denn in der Corona-Verordnung des Landes in der ab 15. Februar 2021 gültigen Fassung wird der Betrieb eines Gastgewerbes untersagt (§13 Abs. 1 Punkt 9). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Heimleitung